Die Verwendung der Begriffe "ökologischer" oder "biologischer" Anbau sowie der Ausdrücke "öko" und "bio" unterliegt gesetzlichen Richtlinien. Die EG-Öko-Basisverordnung Nr. 834/2007 (Verordnung hier online verfügbar) gibt die gesetzlichen Mindestanfoderungen für die Nutzung des Bio-Siegels und damit der o.g. Begriffe an. Die Regelungen beziehen sich dabei neben der Lebensmittelproduktion auch auf Futtermittel und vegetatives Vermehrungsmaterial für den Anbau.
Die Ziele der ökologischen/biologischen Anbaus sind u.a. die Errichtung eines nachhaltigen Landwirtschaftssystems, welches sowohl die natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll nutzt, als auch eine hohe biologische Vielfalt sicherstellt und die Herstellung qualitativ hochwertiger Bio-Produkte. Zur Erreichung dieser Ziele werden werden im Biolandbau verschiedene Grundsätze und Praktiken eingehalten.
Für die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gilt z.B.:
- Erhaltung und Förderung des Bodenlebens und der natürlichen Fruchtbarkeit des Bodens
- Nutzung von standortangepassten, mehrjährigen Fruchtfolgen
- Verbot von synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie von gentechnisch verändertem Material
- Schaffung weitestgehend geschlossener Stoffkreisläufe
- Minimierung des Einsatzes von nicht erneuerbaren Ressourcen und Wiederverwertung von Abfall- und Reststoffen
- zurück ...
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